Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung im Ferienhaus Solino

  1. Eine vom Gast veranlasste und vom Ferienhaus angenommene Wohnungsbuchung begründet zwischen den Vertragspartnern den Aufnahmevertrag.
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Aufnahmeverträge zwischen dem Gast und dem Ferienhaus.
  3. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Ferienhaus zustande. Dem Ferienhaus steht es frei, die Wohnungsbuchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind das Ferienhaus und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Ferienhaus gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Wohnung bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Ferienhauses.
  4. Das Ferienhaus ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Wohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten Preise des Ferienhauses zu zahlen. Die vereinbarten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise können vom Ferienhaus geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Wohnung oder der Leistung des Ferienhauses wünscht, und das Ferienhaus dem zustimmt. Rechnungen des Ferienhauses sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Das Ferienhaus ist berechtigt, abgelaufene Forderungen jederzeit anzumahnen und unverzügliche Zahlung zu fordern. Bei Zahlungsverzug ist das Ferienhaus berechtigt, Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz zu berechnen. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen und rechtskräftigen Forderung gegenüber einer der Forderungen des Ferienhauses aufrechnen und mindern.
  5. Rücktritt des Gastes: Tritt der Gast vom Vertrag zurück, steht dem Ferienhaus der vereinbarte Mietpreis zu, abzgl. ersparter Aufwendungen für Energiekosten etc. in Höhe von 10%. Wenn das Ferienhaus die gebuchte Wohnung für diesen Zeitraum anderweitig vermieten kann, wird der gezahlte Mietpreis entsprechend verrechnet. In diesem Fall ist eine Bearbeitungsgebühr von 50,-€ fällig.
  6. Dem Gast wird empfohlen mit der Buchung eine Reisekostenrücktrittsversicherung abzuschließen.
  7. Rücktritt des Ferienhauses: Das Ferienhaus ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag zurück zu treten. Beispielsweise bei höherer Gewalt oder wenn andere Gründe es dem Ferienhaus unmöglich machen, den Vertrag zu erfüllen.
  8. Wohnungsbereitstellung: Der Gast erwirbt Anspruch auf eine bestimmte Wohnung, dies wird durch die Buchung im Vorfeld schriftlich bestätigt. Die gebuchte Wohnung steht dem Gast am Anreisetag spätestens ab 14 Uhr zur Verfügung und ist dem Ferienhaus am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
  9. Jeder Besucher, der sich in Grömitz aufhält, hat einen Tourismusbeitrag nach der jeweils geltenden Satzung zu entrichten (Ostseecard). Die Zahlung ist unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Einrichtungen und Veranstaltungen in Anspruch genommen werden. An- und Abreisetag gelten für die Berechnung zusammen als ein Tag. Die Ostseecard gilt an der gesamten Ostseeküste von Schleswig-Holstein. Der Tourismusbeitrag wird gesondert erhoben und ist nicht im Wohnungspreis enthalten.
  10. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Ferienhauses. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Oldenburg i. Holstein. Es gilt deutsches Recht. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.